Umweltzeichen und Hinweise
EU- und nationale Umweltzeichen
Österreichisches Umweltzeichen
Das Österreichische Umweltzeichen ist Garant für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Nur Produkte mit staatlich vergebenen Umweltzeichen garantieren die Einhaltung strengster Kriterien und höchste
Umweltfreundlichkeit.
www.umweltzeichen.at
Deutsches Umweltzeichen "Blauer Engel"
Das offizielle Umweltzeichen aus Deutschland, weltweit erste Ökomarke (seit 1977); Träger: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. und Umweltbundesamt Berlin.
Nordeuropäisches Umweltzeichen
Nordic Ecolabel Das nordeuropäische Umweltzeichen der Staaten Schweden, Finnland, Norwegen, Island und Dänemark; Sortiment: ca. 1.500 Produkte, ca. 50 Richtlinien. Träger: Swedish Standards Institution, Stockholm: seit 1988
Französisches Umweltzeichen
Das französische Umweltzeichen wurde 1991 von der französischen Regierung in Zusammenarbeit mit der französischen Standardisierungsorganisation (AFNOR) entwickelt. 2002: ca. 400 Produkte in 10 Produktkategorien.
Europäisches Umweltzeichen
Das offizielle Umweltzeichen der Europäischen Union
in Zusammenarbeit mit allen EU-Mitgliedsstaaten.
Übersicht der Produkte & Betriebe
www.ecolabel.eu
Tourismusseite:
www.ecolabel-tourism.eu
Andere Zeichen und Hinweise
FSC - Gütesiegel
Artikel mit dem FSC-Gütesiegel sind aus Holz gemacht, das aus „umweltgerecht, sozial verträglich und wirtschaftlich nachhaltig“ zertifizierten Plantagen bzw. Wäldern stammt.
Forest Stewardship Council (FSC) www.fsc.org
PEFC - Gütesiegel
Auch Artikel mit dem PEFC-Gütesiegel sind aus Holz gemacht, das aus „umweltgerecht, sozial verträglich und wirtschaftlich nachhaltig“ zertifizierten Plantagen bzw. Wäldern stammt.
Elektronischer Einkaufsratgeber unter www.pefc.at
„GS-Zeichen“ (geprüfte Sicherheit)
Das GS-Zeichen wurde in Deutschland als Sicherheitszeichen entwickelt und steht für die geprüfte Sicherheit von Produkten. Es ist staatlich begründet, die Anwendung ist freiwillig. Das GS-Zeichen garantiert, dass der Hersteller sein Produkt auf gesetzlich festgelegte Sicherheitsanforderungen durch eine unabhängige, zugelassene GS-Stelle prüfen hat lassen. Das Produkt muss demnach so beschaffen sein, dass Sicherheit
und Gesundheit bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung nicht gefährdet sind. Meist ist auch die Prüfstelle mit angegeben.
Sonstiges
Herstellerangabe"ohne Lösungsmittel"
Dieser Hinweis findet sich auf der Verpackung von Papier-, Vielzweck- oder Allesklebern, die keine organische Lösungsmittel enthalten. Organische Lösungsmittel sind leicht flüchtig. Lösungsmitteldämpfe können zu Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen und Schwindel führen.

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